Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. August 2026

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Faro Solutions durch Faro Solutions, Inhaber Sven Becker, Am Steinbecker Feld 12a, 21244 Buchholz i. d. Nordheide, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") an seine Kunden.

1Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Bestandteil des Vertrages sind neben diesen Bedingungen der Auftragsverarbeitungsvertrag und die im Portal ausgewiesene Leistungs- und Preisübersicht.

2Vertragsschluss und Testphase

2.1 Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande.

2.2 Der Zugang beginnt mit einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen mit vollem Funktionsumfang. Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Bucht der Kunde bis zum Ablauf nichts, endet der Zugang; die Daten werden nach Ziffer 11 gelöscht.

2.3 Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Firmen- und Kontaktdaten zutreffend sind, und hält sie aktuell.

3Leistungsgegenstand

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die gebuchten Module über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung der Software selbst besteht nicht.

3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des jeweils gebuchten Moduls. Der Anbieter darf die Leistung fortentwickeln. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Umfang wesentlich einschränken, teilt er mindestens sechs Wochen vorher mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

3.3 Nicht geschuldet sind die Anbindung an Systeme des Kunden, Datenmigration, Schulung vor Ort und die Erstellung von Inhalten. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4Künstliche Intelligenz: Ergebnisse, Zweckbestimmung und Rollen

4.1 Teile der Leistung beruhen auf Sprachmodellen. Deren Ausgaben können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Anbieter schuldet den Betrieb der Funktion, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben.

4.2 Prüfergebnisse aus Rechnungskontrolle, Abgleich von Auftragsbestätigungen, Zuordnung von Ausschreibungspositionen und Aufbereitung von Schulungen sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung, insbesondere vor Zahlungen, vertraglichen Zusagen und der Ausstellung von Nachweisen.

4.3 An den Ausgaben räumt der Anbieter dem Kunden alle Rechte ein, die ihm daran zustehen. Ein Schutzrecht an maschinell erzeugten Inhalten entsteht nicht notwendig; der Anbieter sichert deren Schutzfähigkeit und Freiheit von Rechten Dritter nicht zu.

4.4 Zweckbestimmung. Das Portal ist bestimmt zur Unterstützung kaufmännischer und organisatorischer Arbeit in Unternehmen: Recherche und Textarbeit im Dialog, Auskunft aus eingestellten Firmenunterlagen, Prüfung von Eingangsrechnungen und Auftragsbestätigungen gegen eigene Daten, Zuordnung von Bestellpositionen zum eigenen Artikelstamm sowie Aufbereitung und Nachweis betrieblicher Unterweisungen. Es ist nicht bestimmt zur Bewertung von Personen, zur Auswahl oder Beurteilung von Bewerbern und Beschäftigten, zu Entscheidungen über den Zugang zu Bildung, Kredit oder Sozialleistungen, zu medizinischen oder juristischen Auskünften und zu keinem Zweck, bei dem eine Ausgabe ohne menschliche Prüfung Wirkung entfaltet.

4.5 Rollen nach der KI-Verordnung. Der Anbieter ist Anbieter eines KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Kunde ist Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4. Als Betreiber verwendet er das Portal nach der Zweckbestimmung aus Ziffer 4.4, stellt die menschliche Aufsicht über die Ergebnisse sicher und beauftragt mit der Nutzung nur Personen mit der dafür nötigen Sachkunde. Beide Seiten sorgen im Rahmen des Art. 4 der Verordnung für ausreichende KI-Kompetenz ihres eigenen Personals; der Anbieter bietet hierzu Schulungen an, schuldet sie aus diesem Vertrag aber nicht.

4.6 Kennzeichnung. Der Anbieter kennzeichnet maschinell erzeugte Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 der Verordnung. Gibt der Kunde solche Inhalte weiter oder veröffentlicht er sie, entfernt er die Kennzeichnung nicht. Veröffentlicht er Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse oder Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die täuschend echt wirken, treffen ihn die Offenlegungspflichten des Art. 50 Abs. 4 unmittelbar; der Anbieter kann sie ihm nicht abnehmen.

4.7 Keine wesentliche Veränderung. Der Kunde bringt das Portal nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr, ändert seine Zweckbestimmung nicht und verändert es nicht wesentlich. Der Grund ist kein formaler: Nach Art. 25 der Verordnung würde er damit selbst zum Anbieter und träfen ihn dessen Pflichten. Das Anlegen eigener Assistenten, das Einstellen eigener Unterlagen und das Aufbereiten eigener Schulungsinhalte im vorgesehenen Rahmen ist keine wesentliche Veränderung in diesem Sinne, sondern bestimmungsgemäße Nutzung.

4.8 Mitbestimmung und Unterrichtung. Setzt der Kunde das Portal am Arbeitsplatz ein, unterrichtet er die betroffenen Beschäftigten und, soweit vorhanden, deren Vertretung vor der Inbetriebnahme. Die Auswertung des Verbrauchs nach einzelnen Beschäftigten ist im Portal voreingestellt ausgeschaltet; schaltet der Kunde sie ein, verantwortet er die dafür erforderliche mitbestimmungsrechtliche Grundlage. Inhalte von Dialogen sind weder für den Kunden noch für den Anbieter einsehbar.

5Pflichten des Kunden

  • Zugangsdaten geheim halten. Ein Zugang ist personengebunden und darf nicht geteilt werden.
  • Für Firmen-Admins ist der zweite Faktor verpflichtend.
  • Keine rechtswidrigen Inhalte einstellen und keine Rechte Dritter verletzen.
  • Erforderliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung eingestellter personenbezogener Daten selbst sicherstellen, einschließlich der Beteiligung des Betriebsrats.
  • Keine Maßnahmen ergreifen, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigen, insbesondere kein automatisiertes Massenabrufen.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.

6Vergütung, Plätze und Zahlung

6.1 Die Vergütung richtet sich nach den gebuchten Modulen und der Zahl der gebuchten Plätze. Sie wird monatlich im Voraus abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Legt der Kunde mehr aktive Nutzer an, als Plätze gebucht sind, wird der Zugang nicht gesperrt. Die Überschreitung wird im Portal ausgewiesen und mit der nächsten Abrechnung nachberechnet.

6.3 Nutzungsabhängige Kosten für Sprachmodelle werden im Portal unter „Verbrauch" laufend ausgewiesen und, soweit sie über das im Modul enthaltene Kontingent hinausgehen, gesondert abgerechnet.

6.4 Bei Zahlungsverzug mahnt der Anbieter zunächst und setzt eine Frist von 14 Tagen. Erst danach darf er den Zugang sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.5 Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen.

7Verfügbarkeit

7.1 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel, gemessen am Zugang zur Anwendung.

7.2 Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Beeinträchtigungen durch Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seines Netzzugangs sowie höhere Gewalt. Wartung wird nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.

7.3 Störungen nimmt der Anbieter unter support@llmspace.de entgegen und bearbeitet sie an Werktagen.

8Rechte an Daten und Inhalten

8.1 Alle vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erhält daran nur die Nutzungsrechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind.

8.2 Eine Verwendung von Kundendaten zum Training von Modellen findet nicht statt — weder durch den Anbieter noch durch die eingesetzten Modellanbieter. Das ist mit diesen vertraglich ausgeschlossen.

8.3 Der Anbieter darf anonyme, nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungskennzahlen zur Verbesserung der Leistung auswerten.

9Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

10Haftung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im Jahr vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. Der Anbieter sichert täglich und prüft die Rückspielbarkeit wöchentlich.

11Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe

11.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

11.2 Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten selbst exportieren. Auf Verlangen stellt der Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export in einem gängigen Format bereit.

11.3 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter alle Daten des Kunden einschließlich der Sicherungen im Rahmen der Rotation. Davon ausgenommen sind Daten, die er gesetzlich aufbewahren muss.

12Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann der Anbieter zum nächsten zulässigen Termin kündigen.

13Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Buchholz i. d. Nordheide, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

13.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.